Bundesnetzagentur

Das ist der Eintrag dazu aus unserem IT-Kommunikationslexikon:


Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)

Die Bundesnetzagentur ist durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts am 12.07.2005 aus der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) hervorgegangen. Sie ist, wie die RegTP es war, eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft. Die Aufgaben der RegTP, die ihre Arbeit am 1. Januar 1998 aufnahm, waren durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Postgesetz festgelegt. Durch Liberalisierung und Deregulierung soll die BNetzA für die weitere Entwicklung des Marktes für Postdienste sowie im Bereich Telekommunikations-, Energie-, Gas- und Eisenbahnnetzen sorgen. Zur Durchsetzung der Regulierungsziele ist sie mit Verfahren und Instrumenten ausgestattet worden, die auch Informations- und Untersuchungsrechte sowie abgestufte Sanktionsmöglichkeiten einschließen.

Außerdem unterstützt die Regulierungsbehörde die zuständigen Bundesministerien bei Verhandlungen mit anderen Staaten und internationalen Organisationen und nimmt eine Reihe wichtiger hoheitlicher Aufgaben wahr.

Im Bereich Post und Telekommunikation hat die Bundesnetzagentur folgende Aufgaben:
  • Erteilung von Lizenzen und Genehmigungen im Bereich Telekommunikation und Postwesens
  • Überwachung von Personen, so weit diesen ausschließliche Rechte zustehen oder die auf Grund einer Rechtsverleihung tätig werden, auf Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Verleihungsbedingungen
  • Funkfrequenzverwaltung
  • Diensteregistrierung
  • Verwaltung von Nummerierungssystemen
  • Erarbeitung von Standards und technischen Vorschriften
  • Überprüfung von Geräten am Markt auf Einhaltung von Vorgaben der Europäischen Union und Aufklärung der elektromagnetischen Unverträglichkeiten von Geräten
  • Beobachtung nationaler und internationaler Telekommunikations- und Postmärkte im Zusammenhang mit Regulierungsentscheidungen
  • Qualitäts- und Infrastrukturdatenerhebung im Postwesen und in der Telekommunikation
  • Sicherung einer ausreichenden Versorgung mit Dienstleistungen des Post- und Fernmeldewesens in Notsituationen
  • Erarbeitung von Maßnahmen zum Schutz von Telekommunikationsdienstleistungen
  • Datenschutz für Telekommunikations- und Postdienstleistungen
  • Erteilung von Funkzeugnissen (Flug-, See- und Amateurfunk)

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