Bitcoin

Das ist der Eintrag dazu aus unserem IT-Kommunikationslexikon:


Bitcoin (BTC) ist das bisher erfolgreichste Kryptogeld-System. Das Neue an Bitcoins ist, dass die Geldschöpfung nicht durch eine zentrale Stelle erfolgt. Bitcoin arbeitet als Peer-to-Peer-Net und führt jede Schöpfung und Überweisung in der Blockchain einem distributed Ledgers.

Die Schöpfung der Bitcoins (Mining) erfolgt mittels eines aufwändigen kryptografischen Verfahrens, an dem jeder teilnehmen kann, der sich auch erfolgreich an der Buchführung des Ledgers beteiligt. Nur der hohe Rechenaufwand sorgt dafür, dass nicht beliebig viele Bitcoins im sogenannten Mining gewonnen werden können und so keine Inflation entsteht.

Bitcoin-Transaktionen sollen direkt erfolgen, nicht umkehrbar und anonym sein, aber anhand einer öffentlichen Transaktionshistorie lässt sich der Bitcoin-Zahlungsverkehr bis zur allerersten Transaktion nachvollziehen. Das Bitcoin-Modell unterläuft viele Geschäftsmodelle von Banken sowie in vielen Ländern staatliche Kontrollbestrebungen zum Beispiel zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung.

Bitcoin erlaubt in eingeschränktem Maße auch das Ausführen von einfachen Smart Contracts. Prinzipbedingt ist die Anzahl der mit Bitcoins pro Zeiteinheit ausführbaren Geldtransfers gering. Anfang 2016 wurden pro Sekunde weltweit ca. 7 Transaktionen mit Bitcoins ausgeführt. Zum Vergleich sind es im Durchschnitt bei Paypal 100 und bei Visa 2.000 und in der Spitze sogar 10.000 Transaktionen.

Auch die anderen Versprechungen von Bitcoins werden nicht erfüllt. Als Währung eignet es sich wegen der starken Kursschwankungen, hohen Transaktionsgebühren dem geringen Durchsatz und der geringen Akzeptanz nicht. Die hohe Bewertung der Bitcoins ist längst nur noch eine Spekulationsblase mit Schneeballeffekt und Ausdruck eines hohen Bedarfs für Schwarzmarkttranaktionen. Ebenfalls in der Kritik steht der abartig hohe Strombedarf von Bitcoin-Transaktionen (300 kWh pro Transaktion Anfang 2018).

Folglich haben viele Staaten Gegenmaßnahmen eingeleitet, die bis zum totalen Verbot reichen.

In Deutschland sind Bitcoins als virtuelle, private Ersatzwährung mit begrenzter Geldmenge zur Bezahlung von Leistungen und Gütern zugelassen. Da dabei nur Bitcoins zwischen Adressen transferiert werden, kann die BaFin das so und so nicht unterbinden. Auch Mining ist grundsätzlich erlaubt. Die Umwandlung von Bitcoins in andere Währungen oder Finanzinstrumente aber wird zunehmend stärker reguliert. Wer virtuelle Währungen gewerblich handeln möchte, als zum Beispiel Bitcoins in andere Währungen oder diese in Bitcoins tauscht, erbringt Finanzdienstleistungen. Diese sind erlaubnispflichtig und Finanzdienstleister müssen umfangreiche Auflagen zur Kundenidentifizierung und Aufdeckung und Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erfüllen. Mit der Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie droht außerdem die Registrierungspflicht für alle Bitcoin-Adressen, da anonyme Transaktionen abgeschafft werden sollen. Ebenfalls im Fokus der Regulierungen sind neue Finanzinstrumente, bei denen Bitcoins nur das Mittel zur Bereitstellung sind. Bei sogenannten Initial Coin Offerings (ICO) verkauft eine zentrale Einheit, meist eine Firma, Anteile an neuen Kryptowährungen an Investoren. Damit sich Firmen nicht an den Aktiengesetzen vorbei Kapital besorgen, hat die BaFin auch ICOs unter Genehmigungsvorbehalt gestellt. Wer eine neue Kryptowährung auf den Markt bringen, will muss jeweils klären lassen, ob diese den Charakter einer Unternehmensanteil, ein Wertpapier oder eine Vermögensanlage hat. Bei Nichtbeachtung drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Gemäß der Verordnung zur Informationspflicht müssen Kryptohandelplätze in der EU seit 2023 die Identität von Personen feststellen, die Kryptowerte wie Bitcoin für Zahlungen oder Spenden überweisen oder empfangen, und zwar unabhängig von deren Gegenwert in staatlichen Währungen.

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